Das Förderprogramm Coaching „Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“
Ziel:
Das Programm richtet sich an KMU, welche vor Herausforderungen, die der Wandel der Arbeitswelt durch die digitale und ökologische Transformation mit sich bringt, stehen. Ziel ist es, diese Unternehmen mit Hilfe von systematischer Personalentwicklung und Qualifizierung der Beschäftigten zukunftssicher aufzustellen.
Welche Themen werden gefördert?
Ein Coaching besteht aus den beiden folgenden Bausteinen:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern und Sitz in Baden-Württemberg, deren Vorjahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Vorjahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses an den Coachingausgaben.
Für KMU mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt somit bei 5.000 Euro (10 Personentage mit Förderung zu je 500 Euro).
Für KMU mit mehr als 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden bis zu 20 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt somit bei 10.000 Euro (20 Personentage mit Förderung zu je 500 Euro).
Nicht förderfähig sind:
Solo-Selbständige.
KMU, die nach dem 31.12.2021 gegründet wurden.
Ab 01. März 2023 werden die Konditionen, befristet bis zum 31.12.2023, von 50 auf 70 Prozent angehoben!
Förderfähig sind dann max. 20 Tagewerke zu je 700 EUR.